Der Preis wird verliehen für herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Anwendung stabiler oder sehr langlebiger Isotope mittels eines Massenspektrometers.
Der Preis ist ein Nominierungspreis. Die Preisträger werden dem Vorstand der Stiftung von einer unabhängigen Jury vorgeschlagen. Das Auswahlverfahren liegt bei der Jury, muss aber für den Vorstand transparent sein bzw. transparent gemacht werden.
Der Preis wird anlässlich einer Jahrestagung der "Arbeitsgemeinschaft Stabile Isotope e. V.", abgekürzt ASI, verliehen. Er besteht aus einer Urkunde und einer finanziellen Zuwendung.
Der Vorstand der ASI e. V. ernennt eine ehrenamtlich tätige Jury aus angesehenen Wissenschaftlern, möglichst aus verschiedenen Fachgebieten des Anwendungsbereichs (z.B. Medizin, Pharmakologie, Ökologie, Geochemie, Bodenkunde, Biochemie, o.ä.).
Aus dem Kreis der Jurymitglieder wird eine Gruppe von drei Mitgliedern beauftragt, dem Vorstand der Stiftung einen preiswürdigen Kandidaten vorzuschlagen.
Ein geeigneter Kandidat kann der Jury auch von einem im Fachgebiet tätigen, renommierten Wissenschaftler vorgeschlagen werden.
Der Vorstandsbeschluß über den Preisträger muss im Vorstand der Stiftung einstimmig erfolgen. Ist Einstimmigkeit nicht zu erreichen, entscheidet der Stifter; nach seinem Tod das Kuratorium.
Diese Kriterien wurden mit der Stifterfamilie abgestimmt und am 28. September 2021 im Rahmen der Mitgliederversammlung vorgestellt:
Prof. Dr. Michael Zech
Technische Universität Dresden Institut für Geographie Physische Geographie mit Schwerpunkt Paläoumweltforschung
Die finanzielle Ausstattung des Preises ergibt sich aus den Erträgen der Dr.-Karleugen-Habfast-Stiftung. Sie soll zwischen 4.0 % und 8.0 % des jeweiligen Stiftungsvermögens liegen, also zum Zeitpunkt der Errichtung mindestens ca. € 2000.-- betragen.
Höhere Stiftungserträge fallen nach Abzug der Preissumme an das Stiftungsvermögen. Die konkrete Höhe der jeweiligen Zuwendung wird vom Vorstand in Abstimmung mit dem Kuratorium festgelegt. Falls sich ausreichende Mittel angesammelt haben, können in Ausnahmefällen auch zwei Preise verliehen werden bzw. kann die maximale Preissumme auf zwei Kandidaten verteilt werden.
Falls die Erträge der Stiftung für die Ausschüttung des Mindestbetrags nicht ausreichen (ohne das Stiftungsvermögen anzugreifen), kann die Verleihung des Preises für ein Jahr ausgesetzt werden.
Der Stifter hat jedoch zu seinen Lebzeiten immer die Möglichkeit, den fehlenden Betrag nachzuschießen. Auch Vorstand und Kuratorium können zusätzliche Mittel für die Stiftung einwerben.
Dieses Dokument ist Bestandteil der Satzung.
Die Nominierung der Preisträger des Isotopen-Preises erfolgt durch eine von der Arbeitsgemeinschaft Stabile Isotope ernannte unabhängige Jury.
Der Jury gehören an (Stand per Oktober 2021):
• Prof. Dr. Karl Auerswald, München • Prof. Dr. Gerhard Gebauer, Bayreuth • Prof. Dr. Alexander Knohl, Göttingen • Prof. Dr. Michael Böttcher, Rostock • Dr. Frank Hülsemann, Köln • Prof. Dr. Ansgar Kahmen, Basel • Prof. Dr. Frank Keppler, Heidelberg • Prof. Dr. Christiane Werner, Bayreuth • Dr. Roland Werner, Zürich • Jun.-Prof. Dr. Michaela Dippold, Göttingen • Dr. Maren Dubbert, Freiburg • Dr. Benjamin Wolf, Garmisch-Patenkirchen • Dr. Barbara Herbstritt, Freiburg
Jeweils drei Juroren bilden die Jury, die die eingereichten Arbeiten bewertet.
Wurde ein Kandidat/eine Kandidatin aus dem Umfeld eines der Juroren nominiert, scheidet dieser Juror für die Begutachtung aus.
Die Zusammensetzung der Jury wird so gewählt, dass die Fachbereiche, aus denen die eingereichten Arbeiten kommen, abgedeckt sind.
Koordinator und Ansprechpartner für Ihre Vorschläge:
Die Kandidatin / der Kandidat hat herausragende wissenschaftliche oder technische (methodische) Arbeit auf dem angegebenen Arbeitsgebiet ("Anwendung stabiler oder sehr langlebiger Isotope mittels Massenspektrometers") geleistet. Insbesondere kann dies eine studentische Abschluss- oder Promotionsarbeit sein.
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Auch herausragende Publikationen und andere, anerkannte Leistungen im Fachgebiet können zur Qualifizierung herangezogen werden.
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Das Alter des Preisträgers soll nur in Ausnahmefällen 40 Jahre überschreiten.
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Die Kandidatin / der Kandidat befindet sich spätestens in der frühen Postdoc-Phase (i.d.R. nicht später als 3 Jahre nach der Promotion).
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Die Kandidatin / der Kandidat hat i.d.R. noch keine feste Stelle inne.
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Die Arbeit entspringt im Wesentlichen aus der persönlichen Leistung der Kandidatin / des Kandidaten (z.B. im Gegensatz zu der Arbeit eines Teams, welches vom Kandidaten geleitet wird).
Infos und Regelungen rund um den Isotopenpreis der Dr.-Karleugen-Habfast-Stiftung