Die Stiftung
Der Preis wird verliehen für herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Anwendung stabiler oder sehr langlebiger Isotope mittels eines Massenspektrometers.
Der Preis ist ein Nominierungspreis. Die Preisträger werden dem Vorstand der Stiftung von einer unabhängigen Jury vorgeschlagen. Das Auswahlverfahren liegt bei der Jury, muss aber für den Vorstand transparent sein bzw. transparent gemacht werden.
Der Preis wird anlässlich einer Jahrestagung der “Arbeitsgemeinschaft Stabile Isotope e. V.”, abgekürzt ASI, verliehen. Er besteht aus einer Urkunde und einer finanziellen Zuwendung.
Der Vorstand der ASI e. V. ernennt eine ehrenamtlich tätige Jury aus angesehenen Wissenschaftlern, möglichst aus verschiedenen Fachgebieten des Anwendungsbereichs (z.B. Medizin, Pharmakologie, Ökologie, Geochemie, Bodenkunde, Biochemie, o.ä.).
Aus dem Kreis der Jurymitglieder wird eine Gruppe von drei Mitgliedern beauftragt, dem Vorstand der Stiftung einen preiswürdigen Kandidaten vorzuschlagen.
Ein geeigneter Kandidat kann der Jury auch von einem im Fachgebiet tätigen, renommierten Wissenschaftler vorgeschlagen werden.
Der Vorstandsbeschluß über den Preisträger muss im Vorstand der Stiftung einstimmig erfolgen. Ist Einstimmigkeit nicht zu erreichen, entscheidet der Stifter; nach seinem Tod das Kuratorium.
Diese Kriterien wurden mit der Stifterfamilie abgestimmt und am 28. September 2021 im Rahmen der Mitgliederversammlung vorgestellt:
- Die Kandidatin / der Kandidat hat herausragende wissenschaftliche oder technische (methodische) Arbeit auf dem angegebenen Arbeitsgebiet (“Anwendung stabiler oder sehr langlebiger Isotope mittels Massenspektrometers”) geleistet. Insbesondere kann dies eine studentische Abschluss- oder Promotionsarbeit sein.
- Auch herausragende Publikationen und andere, anerkannte Leistungen im Fachgebiet können zur Qualifizierung herangezogen werden.
- Das Alter des Preisträgers soll nur in Ausnahmefällen 40 Jahre überschreiten.
Weitere Aspekte können sein:
- Die Kandidatin / der Kandidat befindet sich spätestens in der frühen Postdoc-Phase (i.d.R. nicht später als 3 Jahre nach der Promotion).
- Die Kandidatin / der Kandidat hat i.d.R. noch keine feste Stelle inne.
- Die Arbeit entspringt im Wesentlichen aus der persönlichen Leistung der Kandidatin / des Kandidaten (z.B. im Gegensatz zu der Arbeit eines Teams, welches vom Kandidaten geleitet wird).
Die finanzielle Ausstattung des Preises ergibt sich aus den Erträgen der Dr.-Karleugen-Habfast-Stiftung. Sie soll zwischen 4.0 % und 8.0 % des jeweiligen Stiftungsvermögens liegen, also zum Zeitpunkt der Errichtung mindestens ca. € 2000.– betragen.
Höhere Stiftungserträge fallen nach Abzug der Preissumme an das Stiftungsvermögen. Die konkrete Höhe der jeweiligen Zuwendung wird vom Vorstand in Abstimmung mit dem Kuratorium festgelegt. Falls sich ausreichende Mittel angesammelt haben, können in Ausnahmefällen auch zwei Preise verliehen werden bzw. kann die maximale Preissumme auf zwei Kandidaten verteilt werden.
Falls die Erträge der Stiftung für die Ausschüttung des Mindestbetrags nicht ausreichen (ohne das Stiftungsvermögen anzugreifen), kann die Verleihung des Preises für ein Jahr ausgesetzt werden.
Der Stifter hat jedoch zu seinen Lebzeiten immer die Möglichkeit, den fehlenden Betrag nachzuschießen. Auch Vorstand und Kuratorium können zusätzliche Mittel für die Stiftung einwerben.
Dieses Dokument ist Bestandteil der Satzung.
Dr. Karleugen Habfast: Der Weg zur Dr.-Karleugen-Habfast-Stiftung zur Förderung junger Wissenschaftler
Wissenschaftliche Arbeiten unter Verwendung stabiler oder langlebiger (schwach radioaktiver) Isotope haben zu interessanten und häufig auch zu spektakulären Ergebnissen geführt.
Sehr wohl sind diese Ergebnisse einer breiteren (wissenschaftlichen) Öffentlichkeit bekannt, viel seltener gilt dies jedoch für die Verfahren, mit denen sie erhalten worden sind. So hat z.B. der Stifter vor einigen Jahren einen jungen, gerade promovierten Chemiker im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrages mit einer damals (und auch heute noch) aktuellen Problematik konfrontiert: Mit der Frage nämlich, ob man bei der Doping-Analytik feststellen könne, ob eine “verdächtige” Substanz (z.B. Testosteron) in der beim Sportler genommenen Urinprobe aus körpereigener oder aus synthetischer Produktion stammt. Nun, man kann!
Der junge Chemiker kam bei dieser Gelegenheit zum ersten mal in seiner nahezu abgeschlossenen Ausbildung mit der Anwendung stabiler Isotope (in diesem Fall 13C) in Verbindung und lernte dabei, “en passant”, auch einige andere, interessante Anwendungen, so z.B. aus der Biogeochemie und der Paläo-Klimatologie kennen.
Er hatte natürlich während des Studiums erfahren, dass es stabile Isotope gibt. Niemand hatte ihm jedoch gesagt, was man mit diesen anfangen kann, insbesondere, wenn man die natürlichen Variationen der Häufigkeit dieser Isotope misst.
Für den jungen Chemiker war dieses “Post-Doc” Praktikum ein so nachdrückliches ”Aha-Erlebnis”, dass er beschloss, seine berufliche wissenschaftliche Laufbahn auf die Anwendung stabiler Isotope auszurichten, die er noch wenige Monate zuvor gar nicht gekannt hatte.
In der Tat gibt es kaum ein breiter gefächertes Arbeitsgebiet wie die Anwendung stabiler oder langlebiger Isotopen in den verschiedensten wissenschaftlichen und praktischen Disziplinen. So unterschiedliche Fragestellungen wie: Wann ist die Erde entstanden? Wie alt ist der Mond? Wie hoch war die Temperatur des Atlantischen Ozeans vor 20.000 Jahren und wie war der Meeresspiegel damals? Ist ein gegebenes Speise-Aroma (z.B. Vanillin) natürlichen oder synthetischen Ursprungs? Und, wenn “Mosel” auf der Weinflasche steht, ist auch wirklich Moselwein drin? Woher stammt das Kupfer im Portal des Hildesheimer Doms? Wie wirkt sich die (heute fast ganz abgeschaffte) Verbleiung des Benzins auf die Spurenkonzentration von Blei im Körper von Tieren und Menschen aus? Woher stammt das Nitrat (und der Schwefel und vieles mehr), das wir in unseren Ackerböden finden? Düngung oder Regen, der Industrieabgase ausgewaschen hat (Umwelt)? Wie erhält man nicht nur genaue, sondern auch richtige Ergebnisse bei Spuren-Analysen, insbesondere im sub-ppm Bereich? Und so weiter und so fort…
Wissenschaftler und Praktiker, deren Arbeitsgebiet die Anwendung stabiler Isotope ist, passen nicht so recht in das übliche Schema wissenschaftlicher Fach-Vereinigungen, da sich, überspitzt formuliert, fast jeder mit einem anderen Fach befasst. Dies erschwert den wegen vieler Gemeinsamkeiten in der Methodik notwendigen fachübergreifenden Erfahrungsaustausch.
Zudem ist die erforderliche apparative Ausstattung zur Messung von Isotopenhäufigkeiten nicht ganz billig, und die Mess-Methodik nicht ganz einfach. Aus diesem Grund hat sich in Deutschland vor dreißig Jahren (und analog auch in anderen europäischen Ländern) eine Fachvereinigung zusammengefunden, die “Arbeitsgemeinschaft Stabile Isotope” (ASI), die versucht, die verschiedensten Interessengebiete zu integrieren und (besonders wichtig!) methodische Erfahrungen zu diskutieren und auszutauschen.
Wie gesagt, entbehrt das Arbeiten mit stabilen Isotopen für alle, die außerhalb stehen, nicht einer gewissen Exotik. Trotz der “Schönheit” und der Klarheit der Methode sehen sich traditionell nur relativ wenige einschlägige Wissenschaftler am Anfang ihrer Karriere zu diesem Arbeitsgebiet hingezogen.
Möglicherweise liegt dies auch daran, dass man nicht unbedingt zu ”schnellen” Ergebnissen kommt und dass, zugegeben, relativ hohes “‘handwerkliches” Geschick dazugehört, um ordentliche wissenschaftliche Arbeit abliefern zu können.
Die Dr.-Karleugen-Habfast-Stiftung möchte mit dem ab 2010 zweijährlich zu verleihenden Isotopenpreis an einen jungen Wissenschaftler, der Herausragendes auf dem Gebiet der Anwendung stabiler (oder langlebiger radioaktiver) Isotope geleistet hat, dazu beitragen, dass diese schon vergleichsweise alte Methode bei jungen Talenten, und damit in der Wissenschaft, nicht in Vergessenheit gerät und statt dessen immer weiterentwickelt wird und jung bleibt.
Der Stifter selbst hat mehr als vier Jahrzehnte in diesem Gebiet gearbeitet und dabei u.a. auch das Geld verdient, das ihm die Errichtung der Stiftung ermöglichte.
| §1: Name, Rechtsform, Sitz, Geschäftsjahr | |
| 1. | Die Stiftung führt den Namen Dr.-Karleugen-Habfast-Stiftung. |
| 2. | Die Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in München. |
| §1: Name, Rechtsform, Sitz, Geschäftsjahr | |
| 1. | Zweck der Stiftung ist die ideelle und materielle Förderung junger Wissenschaftler. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch Unterstützung herausragender (junger) Forscher des Fachgebiets “Anwendung stabiler Isotope”. Dies erfolgt durch die Verleihung eines so genannten “Isotopen-Preises”, in einem Zweijahresrhythmus, verbunden mit einer finanziellen Zuwendung in einer vom Vorstand festzulegenden Höhe. |
| 2. | Einzelheiten zum Isotopen-Preis sind in der Anlage 1 beigefügt. |
| 3. | Die Stiftung kann ihre Erträge teilweise anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder einer geeigneten öffentlichen Behörde finanzielle Mittel zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke zuwenden, die dem Zweck der Stiftung dienen oder verwandt sind. |
| §3: Gemeinnützigkeit, Einschränkungen | |
| 1. | Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung, namentlich die Förderung von Wissenschaft und Forschung. |
| 2. | Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. |
| 3. | Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. |
| 4. | Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung besteht nicht. |
| 5. | Es darf keine natürliche oder juristische Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Unterstützungen, Zuwendungen oder Vergütungen begünstigt werden. |
| §4: Grundstockvermögen | |
| 1. | Das der Stiftung zur dauernden und nachhaltigen Erfüllung des Stiftungszwecks zugewendete Vermögen (Grundstockvermögen) ist in seinem Wert ungeschmälert zu erhalten. Es bestand zum Zeitpunkt der Errichtung der Stiftung aus einem Fonds mündelsicher angelegter Papiere im Bestand von DM 100.000 und einer Barausstattung von DM 10.000. |
| 2. | Zustiftungen (Zuwendungen zum Grundstockvermögen) sind zulässig. Zuwendungen ohne Zweckbestimmung aufgrund einer Verfügung von Todes wegen können dem Grundstockvermögen zugeführt werden. |
| §5: Stiftungsmittel | |
| 1. | Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben |
| aus den Erträgen des Grundstockvermögens, | |
| aus Zuwendungen, soweit sie vom Zuwendenden nicht zur Aufstockung des Grundstockvermögens bestimmt sind; § 4 Abs. 3 Satz 2 bleibt unberührt. | |
| §6: Stiftungsorgane und Haftung der Stiftung | |
| 1. | Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. |
| 2. | Die Verwaltungskosten der Stiftung sind möglichst gering zu halten und vorab aus den Erträgen und Spenden zu decken. Insbesondere soll jede Arbeit für die Stiftung ehrenamtlich erfolgen, auch mit der Verpflichtung, keinerlei Spesen oder anders geartete Ausgaben abzurechnen. Ausnahmen von dieser Regelung kann nur der Vorstand in Abstimmung mit dem Kuratorium zulassen. |
| §7: Vorstand | |
| 1. | Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern, dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern. Der Stifter hat seine Ehefrau zur ersten Vorstandsvorsitzenden auf unbestimmte Zeit bestimmt. |
| 2. | Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Kuratorium gewählt. Eines dieser Mitglieder wird vom Vorstand der den Preis verleihenden ”Arbeitsgemeinschaft Stabile Isotope e.V.” in Abstimmung mit dem Vorstandsvorsitzenden zur Wahl durch das Kuratorium vorgeschlagen. |
| 3. | Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt drei Jahre. Eine erneute Ernennung oder Wiederwahl ist zulässig. Ein ausscheidendes Mitglied bleibt bis zur Wahl des jeweiligen nachfolgenden Mitglieds im Amt. |
| §8: Vertretung der Stiftung, Aufgaben des Vorstands, Geschäftsführung | |
| 1. | Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden, im Verhinderungsfall durch die beiden weiteren Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder sind von den Bestimmungen des § 181 BGB und Art. 14 BayStG befreit. |
| 2. | Der Vorstand ist befugt, anstelle des Kuratoriums dringliche Anordnungen zu treffen und unaufschiebbare Geschäfte zu besorgen. Hiervon hat er dem Kuratorium spätestens in der nächsten Sitzung Kenntnis zu geben. |
| 3. | Der Vorstand leitet und verwaltet die Stiftung nach Maßgabe des Stiftungszweckes, der Satzung und des Bayerischen Stiftungsgesetzes und führt entsprechend den Richtlinien und Beschlüssen des Kuratoriums die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben: |
| die Verwaltung des Stiftungsvermögens. | |
| die Vorbereitung und die Durchführung der Beschlüsse des Kuratoriums über die Vergabe der Stiftungsmittel und Durchführung der Vorschläge der unabhängigen Jury zur Preisverleihung in Abstimmung mit dem Kuratorium. | |
| §10: Kuratorium | |
| 1. | Das Kuratorium besteht aus vier Personen. |
| 2. | Der Stifter hat seine Kinder Dr. Claus Habfast, Dr. Ulrich Habfast und Dipl. Math. Susanne Habfast zu Kuratoriumsmitgliedern auf unbestimmte Zeit bestimmt. Nach dem Tode oder des anderweitigen Ausscheidens eines Kuratoriumsmitglieds wird ein neues Mitglied durch die anderen Mitglieder für die Dauer von drei Jahren bestellt. Wiederwahl ist zulässig. Ein ausscheidendes Mitglied bleibt bis zur Bestellung des nachfolgenden Mitglieds im Amt. |
| §11: Aufgaben des Kuratoriums | |
| 1. | Das Kuratorium entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten und berät, unterstützt und überwacht den Vorstand bei seiner Tätigkeit. |
| §13: Satzungsänderungen, Umwandlung und Aufhebung der Stiftung | |
| 1. | Satzungsänderungen sind zulässig, soweit sie zur Anpassung an veränderte Verhältnisse geboten erscheinen. Es sind nur Änderungen der Satzung zulässig, die dem ursprünglichen Stiftungszweck und Willen des Stifters möglichst nahekommen. Die Änderungen dürfen die Steuerbegünstigung der Stiftung nicht beeinträchtigen oder aufheben. Soweit sie sich auf die Steuerbegünstigung der Stiftung auswirken können, sind sie rechtzeitig vorher der zuständigen Finanzbehörde zur Stellungnahme vorzulegen. |
| 2. | Änderungen des Stiftungszwecks sind nur zulässig, wenn seine Erfüllung unmöglich wird oder sich die Verhältnisse derart ändern, dass die Erfüllung des Stiftungszwecks nicht mehr sinnvoll erscheint. Umwandlung und Aufhebung der Stiftung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. |
| §14: Vermögensanfall | |
| Bei Aufhebung oder Auflösung der Stiftung oder bei Wegfall ihrer steuerbegünstigen Zwecke fällt das Restvermögen an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Wissenschaft, insbesondere zur Förderung junger Wissenschaftler. | |
| §15: Stiftungsaufsicht | |
| 1. | Die Stiftung untersteht der Aufsicht der Regierung von Oberbayern. |
| 2. | Der Stiftungsaufsichtsbehörde sind Änderungen der Anschrift, der Vertretungsberechtigung und der Zusammensetzung der Organe unverzüglich mitzuteilen. |
| §16: Inkrafttreten | |
| Die Satzung tritt mit der Genehmigung durch die Regierung von Oberbayern in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 19.7.2000 in der Fassung, wie sie vom Senator für Inneres und Sport der Freien Hansestadt Bremen mit Schreiben vom 6.9.2011 | |
Dr. Karleugen Habfast hat in mehr als vier Jahrzehnten die Massenspektrometrie technisch und theoretisch maßgeblich mit beeinflusst.
Es war ihm in den letzten Jahren zunehmend wichtig geworden, jüngere Fachkollegen anzuspornen, auf dem Gebiet der Isotopenforschung höchste Leistungen anzustreben.
Zusammen mit seiner Familie hat Karleugen Habfast dazu ein Forum – die Dr. Karleugen Habfast-Stiftung – gegründet, um wissenschaftliche Leistungen in der Isotopenforschung gebührend zu würdigen.
Der von dieser Stiftung ausgelobte Isotopenpreis wird aktuell zweijährlich im Rahmen der Tagung der Arbeitsgemeinschaft Stabile Isotope verliehen.
Dr. Habfast verstarb im April 2009; hier gelangen Sie zum Nachruf.
In Erinnerung und als Hommage an unser langjähriges Mitglied und Ehrenmitglied Dr. Karleugen Habfast führen wir auf besonderen Wunsch einige Inhalte seiner Website fort.
Der Diplom-Physiker Dr. Karleugen Habfast hat sich nicht nur mit seiner Stiftung zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlern und dem damit verbundenen Isotopenpreis einen Namen gemacht hat, sondern auch in seinem wissenschaftlichen Umfeld. Genaueres zu seiner “Theory of Fractionation Correction” können Sie in dieser Publikation lesen.
Habfast, K. 1998: Fractionation correction and multiple collectors in thermal ionization isotope ratio mass spectrometry. International Journal of Mass Spectrometry 176, 133-148, doi:10.1016/S1387-3806(98)14030-7.
